Jetzt noch Darlehenszins von 0,95% sichern

Die Darlehenszinsen haben sich seit Anfang des Jahres stetig nach oben bewegt. Wenn Sie bereits Immobilienbesitzer sind oder es noch werden möchten, besteht noch die Möglichkeit, sich im Rahmen des aktuellen Tarifwerkes der Bausparkasse Schwäbisch Hall einen Darlehenszinssatz von 0,95 % zu sichern.

Ihre Chance für die Zukunft

Eigenkapital bilden

Mit Bausparen bilden Sie gezielt Eigenkapital als Basis für Ihre Finanzierung. Je mehr Eigenkapital Sie haben, umso geringer sind der spätere Finanzierungsbedarf und die dafür anfallenden Kosten.

Fester Darlehenszins

Sichern Sie sich niedrige Darlehenszinsen für Ihre Wohnwünsche von morgen. Egal, ob Sie das Bauspardarlehen in fünf oder zehn Jahren benötigen: Sie erhalten einen Finanzierungsbaustein zu einem festen Zinssatz, der heute schon feststeht. So machen Sie sich unabhängig von der Zinsentwicklung der Bauzinsen in der Zukunft.

Flexibel sein

Sie entscheiden, ob Sie Ihren Bausparvertrag zum Bauen, Kaufen, energetischen Modernisieren oder für Ihre Anschlussfinanzierung nutzen. Genießen Sie Wahlfreiheit beim Bauspardarlehen – in Anspruch nehmen oder nicht.

Staatliche Förderung

Bei Berechtigung unterstützt Sie der Staat mit Fördermitteln: Wohnungsbauprämie, Arbeitnehmersparzulage oder Riester-Zulage. So kommen Sie schneller und günstiger an Ihr Ziel.

Mit Bausparen von Schwäbisch Hall sind Sie für Ihre Wohnwünsche perfekt vorbereitet.

Für jeden Bedarf der passende Tarif

Egal, ob bauen, kaufen, anschlussfinanzieren, modernisieren oder doch erst sparen und später finanzieren – Sie haben die Wahl.

Gezielt sparen und in ein paar Jahren finanzieren

Für Hausbau, Kauf, Modernisierung oder Anschlussfinanzierung: Der Bauspartarif FuchsImmo bietet beim Bauspardarlehen unterschiedliche Sollzinsen und monatliche Raten und Laufzeiten, die individuell festgelegt werden können – und damit das Passende für jeden Finanzierungsbedarf.

  • Niedrigster Sollzins 0,95 Prozent pro Jahr bzw. 1,44 Prozent (Tarifvariante XS) effektiver Jahreszins* pro Jahr
  • Langfristige Sicherheit bei der Finanzierung mit der Kombination aus niedrigem Sollzins und niedriger monatlicher Rate (Tarifvariante XP)
  • Auch mit Riester-Förderung1 möglich

*Beispiel: Bauspardarlehen ohne Wohn-Riester-Förderung im FuchsImmo (Tarifvariante XS)2, Bausparsumme 40.000 Euro, angespartes Guthaben ca. 18.000 Euro.

  • Nettodarlehen ca. 22.000 Euro
  • 80 monatliche Raten3 zu je 284 Euro
  • Tilgungsdauer: 6 Jahre 8 Monate
  • Jährlicher Sollzinssatz gebunden: 0,95 Prozent
  • Effektiver Jahreszins ab Zuteilung: 1,44 Prozent
  • Abschlussgebühr einmalig: 640 Euro
  • Jahresentgelt in der Sparphase: 15 Euro
  • Gesamtkosten4: ca. 1.065 Euro
  • Zu zahlender Gesamtbetrag: ca. 23.065 Euro
Gezielt energetisch modernisieren

Bei kurz- bis mittelfristigen Finanzierungen für energetische Modernisierungen ist der Tarif FuchsEco mit seinem Zinsvorteil bestens geeignet. Hauseigentümer können unter bestimmten Voraussetzungen sogar schnell und einfach ein Blanko-Darlehen erhalten.

  • Zinsvorteil von 0,15 Prozent für Maßnahmen zum Klimaschutz oder zur energetischen Sanierung (§ 1 Abs. 4 ABB)
  • Unter bestimmten Voraussetzungen die Sparzeit auf 19 Monate durch eine Sofortaufzahlung verkürzen
Erstmal sparen und später vielleicht finanzieren

Wenn Sie heute noch nicht wissen, ob Sie einmal Wohneigentum möchten, halten Sie sich mit dem Tarif FuchsStart alle Optionen offen. Sie erhalten zusätzlich zur Guthabenverzinsung ein Zinsplus5. Wenn Ihre Pläne konkreter werden und Sie eine Immobilie bauen, kaufen oder renovieren möchten, ist ein Wechsel in den Tarif FuchsImmo möglich5.

  • Sparzins inklusive Zinsplus5, 6 0,25 Prozent
  • Hohe Flexibilität durch viele Gestaltungsoptionen7, daher ideal für alle Bauspar-Einsteiger

Dreifache Förderung vom Staat

Wohnungsbauprämie

Die Wohnungsbauprämie bietet Personen mit geringerem Einkommen die Möglichkeit auf Vermögensbildung und Erwerb von Wohneigentum. Sie können diesen Zuschuss ab einem Mindestsparbeitrag von 50 Euro jährlich in Anspruch nehmen.

Arbeitnehmersparzulage

Diese Förderung dient der Vermögensbildung und wird auf vermögenswirksame Leistungen gewährt, die viele Arbeitgeber ihren Beschäftigten zahlen – beispielsweise auf einen Bausparvertrag. Sie erhalten die Zulage mit Auszahlung Ihres Bausparvertrags.

Riester-Förderung

Die Riester-Förderung können Sie für eine Anschlussfinanzierung oder Entschuldung nutzen oder wenn Sie Ihre Immobilie barrierefrei umbauen möchten. Dabei müssen die jeweiligen Voraussetzungen1 erfüllt sein.

  1. Staatliche Förderung/Riester: Es gelten Einkommensgrenzen und weitere Voraussetzungen bei Wohnungsbauprämie (WoP) und Arbeitnehmersparzulage (ASZ). Die Riester-Zulage gibt es bei Berechtigung und unter weiteren Voraussetzungen. Um alle Prämien/Zulagen auszuschöpfen, ist der Abschluss mehrerer Produkte/Verträge notwendig. Die Beträge sind gerundet.
  2. FuchsImmo (Tarifvariante XS): Die Sicherung durch eine Grundschuld wird vorausgesetzt. Dafür anfallende Kosten sind hier nicht berücksichtigt.
  3. Rate: Monatliche Zins- und Tilgungsrate für das Bauspardarlehen
  4. Gesamtkosten: Beinhaltet die anteilige Abschlussgebühr und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen.
  5. Zinsplus: Bei Vertragsänderungen inklusive Variantenwechsel sind bauspartechnische Aspekte zu berücksichtigen. Daher sind diese von einer Zustimmung der Bausparkasse abhängig. Bei einem Wechsel von Tarifvariante XX/XY in die Varianten XP, XL, oder XS entfällt der Anspruch auf das Zinsplus und in der Variante XY entfällt der Anspruch auf den Junge-Leute-Bonus. Bei Vertragsänderungen inkl. Variantenwechsel entfällt ab Beginn des Jahres bei Tarifvariante XY zudem die Vergünstigung beim Jahresentgelt. Für Teilung, Ermäßigung, Wechsel der Tarifvariante und Vertragsübertragung erhebt die Bausparkasse ein Entgelt (siehe "Vereinbarung zu den Entgelten gemäß § 17 Abs. 2 ABB").
  6. Sowohl bei Inanspruchnahme als auch bei Verzicht auf das Darlehen. Das Zinsplus wird bei der ersten Auszahlung aus der zugeteilten Bausparsumme fällig und dem Bausparguthaben gutgeschrieben. Die Vertragslaufzeit bis zur Zuteilung muss mindestens 5 Jahre betragen.
  7. Gestaltungsoptionen: Abhängig von der Zustimmung der Bausparkasse
  8. Zu versteuerndes Einkommen; Bruttolohn kann deutlich höher sein